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Leider kommt natürlich das ganze nicht ohne Regeln aus. Bitte lesen und einhalten !!

Der Wegeplan dient nur als Orientierung.

Regeln


Nutzungsbestimmungen

Der FlowTrail Ottweiler ist eine öffentliche Sportanlage der Stadt Ottweiler, die allen Interessierten zur Verfügung steht.
Die Nutzung der Strecke erfolgt auf eigene Gefahr hin!  –   Erhebliche Unfallgefahr! 
Streckenbetreiber ist der Radsportverein Tempo Hirzweiler (nachfolgend  „RV Tempo“ genannt), über den auch die Streckenbetreuung erfolgt. Streckenschilder sind zu beachten.
Hinweisen und Anordnungen der Stadtverwaltung / RV Tempo ist Folge zu leisten.
Die Stadt Ottweiler / RV Tempo ist bestrebt, die Sicherheitsstandards jederzeit zu gewährleisten.
Bei Mängel im Streckenverlauf bitten wir um sofortige Info an die Tourist-Information Ottweiler, Telefon: 06824-3511.                              
Für Jugendliche unter 14 Jahre ist die Nutzung der Strecke nur in Begleitung oder mit schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erlaubt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich beim FlowTrail Ottweiler um eine Geländestrecke handelt,  deren Befahren je nach gewählter Strecke:
leichtes (blaue Linie),
mittleres (rote Linie),
bis hohes (schwarze Linie)
fahrtechnisches Können sowie ein geeignetes und technisch einwandfreies Mountainbike verlangt.
Die Stadt Ottweiler / RV Tempo ist befugt, Biker, die durch die Strecke überfordert sind, von deren Benutzung ganz oder teilweise auszuschließen.                                
Jeder Nutzer der Strecke akzeptiert, dass es selbst bei sachgemäßer Nutzung sowie insbesondere in Folge von Witterungseinflüssen zu Stürzen und Schäden kommen kann.
Jeder Nutzer hat den Streckenverlauf einschließlich der Hindernisse mit der gebotenen Vorsicht vor der Benutzung zu überprüfen und in eigener Verantwortung zu beurteilen und zu entscheiden, ob er den Anforderungen gewachsen ist.                                                      
Die Stadt Ottweiler / RV Tempo haftet nicht für Schäden, die aus Fahr- oder Materialfehlern an Bike oder Ausrüstung des Nutzers entstehen.
Für Sach- und Personenschäden haftet die Stadt Ottweiler / RV Tempo nur, soweit diese durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlung der Stadt oder deren jeweiligen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
Im Falle eines Unfalls ist unverzüglich der Rettungsdienst über den internationalen Notruf 112 zu verständigen. Dem Rettungsdienst ist insbesondere mitzuteilen, in welchem Teil der Strecke der Verletzte zu finden ist.  Hierfür sind insgesamt 4 Rettungspunkte markiert.
Das Rettungspersonal ist vom jeweils nächst gelegenen öffentlichen Weg aus einzuweisen und zum Unfallort zu geleiten.
Bei Nässe, nach Sonnenuntergang sowie in der Zeit vom 01. November bis 31. März ist die Benutzung der Strecke grundsätzlich für jeglichen Personenkreis untersagt.
Ausnahmen sind nur in Begleitung eines von der Stadt Ottweiler beauftragten Mitarbeiters zulässig. In den Öffnungsmonaten sind ggf. gesondert ausgewiesenen Öffnungszeiten zu beachten.
Ein Befahren der Strecke ist nur mit geeigneter Sicherheitsausrüstung gestattet. Es besteht absolute Helmpflicht.                                                           
Für die„roten“ und insbesondere „schwarz“ markierten Streckenabschnitte wird das Tragen von Protektoren empfohlen.
Es empfiehlt sich, die Strecke nur in Begleitung einer weiteren, ortskundigen Person zu befahren.
Die Nutzer sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Nutzer nicht gefährden. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Strecken und Sichtverhältnissen sowie dem eigenen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise. Langsamere lassen Schnellere passieren, sobald dies gefahrlos möglich ist. An unübersichtlichen Stellen darf nicht angehalten werden bzw. diese sind bei unfreiwilligem Stopp sofort zu räumen. An Trailkreuzungen gilt „rechts vor links“. Beim Kreuzen von Wanderwegen und von öffentlichen Straßen sowie vor den Bremsschikanen ist höchste Vorsicht geboten.
Wir bitten ausserdem um Berücksichtigung der allgemeinen DIMB Trail Rules.
Jegliche Veränderungen am Streckenverlauf oder an den Hindernissen sind nur in Absprache mit der Stadt Ottweiler / RV Tempo zulässig.
Aus Sicherheitsgründen ist ein Betreten der Strecke für Fußgänger untersagt.
Weiterhin ist das Befahren der Strecke nur in Abwärtsrichtung erlaubt. Das Hochschieben des Sportgerätes, um einen höher gelegenen Streckenabschnitt nochmals zu befahren, ist nur über die ausgewiesenen Rückwege erlaubt.
 

Wegeplan